Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Mieter und der Firma GVB Grundverwertungs- und Beteiligungs Ges.m.b.H. als Vermieter.

  1. Buchungs- und Zahlungsbedingungen

Die Buchung für das Appartement 8970 Schladming, Schiefersteinweg 552/Top 3 kann ausschließlich über den online Buchungskalender oder per E-Mail (office@appartementvermietung-schladming.at) erfolgen.

Der Mieter erhält eine schriftliche Reservierungsbestätigung und überweist binnen 14 Tagen ab Erhalt der Buchungsbestätigung 20% des Gesamtmietbetrages per Banküberweisung. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise ebenfalls per Banküberweisung zu zahlen. Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter ist mit der Übermittlung der Reservierungsbestätigung abgeschlossen.

Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Anzahlung, so ist die Reservierung gegenstandslos. Bei kurzfristigen Reservierungen innerhalb weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn ist der Gesamtbetrag sofort zur Gänze zu leisten.

  1. An- und Abreise, Verlängerung der Mietdauer

Die Anreise sollte zwischen 15 Uhr und 19 Uhr, die Abreise bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Sollten Sie später als 19 Uhr anreisen, so informieren Sie bitte unsere Kontaktperson vor Ort rechtzeitig darüber (Name und Telefonnummer dazu finden Sie in der Reservierungsbestätigung). Sind Sie infolge von Stau, Wetter etc. verhindert und können das Objekt nicht wie vereinbart übernehmen, verrechnen wir den gesamten Mietpreis. Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen. Wenn Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig schriftlich ab.

  1. Leistungen und Preise

Die Preise für das Appartement sind pro Nächtigung für das gesamte Mietobjekt (unabhängig von der Anzahl der Personen) einschließlich Einrichtungsgegenständen, dem normalen Energieverbrauch und den Gebrauchsgegenständen angegeben.

In der Preisinformation wird ausdrücklich angegeben, welche Zusatzleistungen gesondert verrechnet werden – wie Endreinigung, Bettwäsche und Handtücher sowie Kaution und die Ortstaxe.

  1. Pflichten des Mieters

Das Appartement darf nur mit maximal 6 Personen belegt werden (Kinder und Babys ausgenommen) und ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll Rücksicht auf Nachbarn und Anrainer genommen werden und ist auf die Einhaltung der Hausordnung und der Ruhezeiten (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) zu achten.

Die Reinigung des Appartements während der Dauer der Anmietung erfolgt durch den Mieter. Die Endreinigung wird vom Vermieter veranlasst und erfolgt auf Kosten des Mieters.

Verursacht der Mieter oder Mitbenutzer einen Schaden, ist dieser dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenutzern verursachte Schäden, es sei denn, sie können ihr Nichtverschulden nachweisen. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden kann. Schäden können mit der Kaution verrechnet werden.

  1. Auflösung des Vertrages durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik etc. oder ähnlichen zwingenden Gründen fristlos zu kündigen. Die Mietvorauszahlungen werden in diesem Fall in voller Höhe umgehend zurückerstattet.

  1. Beanstandungen und Mängel

Bei Reklamationen ist der Mieter verpflichtet sich umgehend schriftlich an den Vermieter zu wenden. Spätere Reklamationen, die nach erfolgter Abreise eintreffen, können nicht mehr entgegengenommen werden. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter, während dieser das Appartement bewohnt. Weder für den Mieter noch für dessen Eigentum ist eine Versicherung in irgendeiner Form abgeschlossen.

  1. Stornobedingungen

Maßgebend ist das schriftliche Eintreffen der Stornierung beim Vermieter (bei Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend). Wir empfehlen den Abschluss einer Reisestornoversicherung.

Siehe bitte auch „Zahlungs- und Stornobedingungen“ beim Buchungskalender.

  1. Geltungserhaltende Reduktion

Für den Fall der Unwirksamkeit einer Regelung bleibt diese jedenfalls in ihrem zulässigen Ausmaß erhalten.

  1. Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter entstehenden Rechtstreitigkeiten ist Schladming, als Gerichtsstand wird das in Handelssachen für 1010 Wien zuständige Gericht vereinbart..

Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Dieses Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich den Bestimmungen des österreichischen Rechts.